Preisliste von ATLOMI© - HEILMASSEURIN Michaela Greisberger in Hallwang, Salzburg Umgebung
Mit Schwingung & Energie zum Wohlfühlen
Klassische Massage
-
Rückenmassage
Euro 45,0030 Minuten
-
Ganzkörpermassage oder Teilkörpermassage
Euro 70,0050 Minuten
-
Fußreflex-Massage
Euro 70,0050 Minuten
-
Nacken-, Kopf-, Gesichtsmassage
Euro 70,0050 Minuten
ATLOMI Kombi Massage
-
Rückenmassage & Atlasbehandlung
Euro 80,00ca. 55 Minuten
Heilmassagen
-
30 Minuten
Euro 45,00 -
45 Minuten
Euro 60,00 -
50 Minuten
Euro 70,00
(mit ärztlicher Verordnung)
Lymphdrainagen
-
30 Minuten
Euro 45,00 -
45 Minuten
Euro 60,00 -
50 Minuten
Euro 70,00
(mit ärztlicher Verordnung)
Wellnessmassagen
-
Lomi Lomi Nui - Ganzkörpermassage
Euro 80,00ca. 50 Minuten Hawaiianische Tempelmassage mit viel Öl
-
Lomi Lomi Nui - Ganzkörpermassage
Euro 120,00ca. 80 Minuten Hawaiianische Tempelmassage mit viel Öl
Energetische Atlas Behandlung
-
Erwachsene
Euro 50,00 -
Kinder/Jugendliche (von 3 Jahre bis 18 Jahre)
Euro 35,00 -
Babys und Kleinkinder bis 3 Jahre
Euro 15,00
Alpha Cooling
-
30 Minuten
Euro 33,00 -
10er Block
auf Anfrage -
in Kombination mit Massage od. Atlas Behandlung
Euro 80,00
Heilmassagen sind von der Umsatzsteuer befreit gemäß § 6 Abs. 1 Z 19 UstG 1994.
Kleinunternehmer gemäß §6 Abs. 1Z 27 UstG 1994
Mitglied der Wirtschaftskammer Salzburg als Gewerbliche Masseurin
Registrierte Heilmasseurin beim Gesundheitsamt Salzburg Land
Kostenrückerstattung
Hier erfahren Sie, wie Sie von Ihrem Krankenversicherungsträger oder Ihrer Zusatzversicherung Geld zurück erhalten können!
Als freiberufliche Heilmasseurin habe ich keinen Vertrag mit den Krankenkassen! Ich bin Wahltherapeutin, d.h. Sie erhalten einen geringen Kostenzuschuss aus dem Leistungskatalog von der Krankenkasse auf Ihr Konto rückvergütet.
Die Art der Behandlung muss auf der Verordnung explizit vermerkt werden und das diese einer Heilmasseurin durchgeführt wird – nach dem med. und Heilmasseurgesetz.
PT alleine verordnet bedeutet immer Physiotherapie und richtet sich ausschließlich an Physiotherapeuten!
-
Je nach Krankenkasse wird Ihnen ein unterschiedlich großer Teil der Behandlungskosten rückerstattet!
-
ÖGK & BVAEB: hier ist bis auf weiteres keine Bewilligung notwendig!
-
SVS muss bewilligt werden!
-
WICHTIG: Therpieverordnung (Begriff HEILMASSAGE!) bei Hausarzt bzw. Facharzt ausstellen lassen!
-
Nach erfolgten Behandlungen mit der Therapieverordnung und den Rechnungen bei der jeweiligen Kasse einreichen!
-
Heilmasseurzuschüsse nach Kassen (wko.at)
Haben Sie eine Zusatzversicherung?
Einige Versicherungen bieten Zuzahlungen an.
Informieren Sie sich bei einem Ihren Versicherungsunternehmen oder bei Mehfachagentur, Firma S2-Finanzmanagement GmbH – Ansprechpartner, Johann Greisberger:
Kontaktdaten:
+43 664 2760442
staatl. geprüfter Vermögensberater und Versicherungsmakler
Absolvent des TOP -VA Zertifikats der Wirtschaftskammer Salzburg
Certified ESG Consultant (ETHICO)
geprüfter Edelmetallberater
Arbeitnehmerveranlagung (Jahresausgleich):
Sie können bei der Arbeitnehmerveranlagung Heilmassagen (mit Verordnung), egal ob von der Krankenkasse bewilligt oder nicht, als Heilbehandlung steuerlich geltend machen!
TERMINVERSÄUMNISSE und TERMINABSAGEN
am selben TAG bzw innerhalb von 24 Stunden werden kostenpflichtig verrechnet!
Bei Verspätungen verkürzt sich die Behandlungszeit. Auf die verkürzte Behandlungszeit kann ich keinen Rabatt geben. Mit der Bitte um Verständnis.