Preisliste von ATLOMI© - HEILMASSEURIN Michaela Greisberger in Seekirchen am Wallersee, Salzburg Umgebung

Mit Schwingung & Energie zum Wohlfühlen

Klassische Massage

  • Ganzkörpermassage oder Teilkörpermassage

    Euro 70,00

    50 Minuten

  • Rückenmassage

    Euro 45,00

    30 Minuten

  • Fußreflex-Massage

    Euro 70,00

    50 Minuten

  • Nacken-, Kopf-, Gesichtsmassage

    Euro 70,00

    50 Minuten

  • ATLOMI Kombi Massage

    Euro 80,00

    ca. 60 Minuten, klassische Massage und Energetische Atlasbehandlung

Heilmassagen

  • Heilmassage nach ärztlicher Verordnung

    Euro 45,00 / Euro 60,00 / Euro 70,00

    30 Minuten / 45 Minuten / 50 Minuten

  • Lymphdrainage nach ärztlicher Verordnung

    Euro 45,00 / Euro 60,00 / Euro 70,00

    30 Minuten / 45 Minuten / 50 Minuten

Wellnessmassagen

  • Lomi Lomi Nui - Ganzkörpermassage

    Euro 80,00

    ca. 55 Minuten Hawaiianische Tempelmassage mit viel Öl

  • Lomi Lomi Nui - Ganzkörpermassage

    Euro 110,00

    ca. 85 Minuten Hawaiianische Tempelmassage mit viel Öl

Energetische Atlas Behandlung

  • Erwachsene

    Euro 50,00

  • Kinder/Jugendliche (von 3 Jahre bis 18 Jahre)

    Euro 30,00

  • Babys und Kleinkinder bis 3 Jahre

    Euro 30,00

Heilmassagen sind von der Umsatzsteuer befreit gemäß § 6 Abs. 1 Z 19 UstG 1994.

Kleinunternehmer gemäß §6 Abs. 1Z 27 UstG 1994

Mitglied der Wirtschaftskammer Salzburg als Gewerbliche Masseurin

Registrierte Heilmasseurin beim Gesundheitsamt Salzburg Land

Kostenrückerstattung

Hier erfahren Sie, wie Sie von Ihrem Krankenversicherungsträger oder Ihrer Zusatzversicherung Geld zurück erhalten können!

 

Als freiberufliche Heilmasseurin habe ich keinen Vertrag mit den Krankenkassen! Ich bin Wahltherapeutin, d.h. Sie erhalten einen geringen Kostenzuschuss aus dem Leistungskatalog von der Krankenkasse auf Ihr Konto rückvergütet.

Die Art der Behandlung muss auf der Verordnung explizit vermerkt werden und das diese einer Heilmasseurin durchgeführt wird – nach dem med. und Heilmasseurgesetz.

PT alleine verordnet bedeutet immer Physiotherapie und richtet sich ausschließlich an Physiotherapeuten!

  • Je nach Krankenkasse wird Ihnen ein unterschiedlich großer Teil der Behandlungskosten rückerstattet!

  • ÖGK & BVAEB: hier ist bis auf weiteres keine Bewilligung notwendig!

  • SVS muss bewilligt werden!

  • WICHTIG: Therpieverordnung (Begriff HEILMASSAGE!) bei Hausarzt bzw. Facharzt ausstellen lassen!

  • Nach erfolgten Behandlungen mit der Therapieverordnung und den Rechnungen bei der jeweiligen Kasse einreichen!

  • Heilmasseurzuschüsse nach Kassen (wko.at)

Haben Sie eine Zusatzversicherung?

Einige Versicherungen bieten Zuzahlungen an.

Informieren Sie sich bei einem Ihren Versicherungsunternehmen oder bei Mehfachagentur, Firma S2-Finanzmanagement GmbH – Ansprechpartner, Johann Greisberger:

 

Kontaktdaten:

j.greisberger@s-2.at

+43 664 2760442

https://www.s-2.at/

 

staatl. geprüfter Vermögensberater und Versicherungsmakler

Absolvent des TOP -VA Zertifikats der Wirtschaftskammer Salzburg

Certified ESG Consultant (ETHICO)

geprüfter Edelmetallberater

Arbeitnehmerveranlagung (Jahresausgleich):

Sie können bei der Arbeitnehmerveranlagung Heilmassagen (mit Verordnung), egal ob von der Krankenkasse bewilligt oder nicht, als Heilbehandlung steuerlich geltend machen!

TERMINVERSÄUMNISSE und TERMINABSAGEN

am selben TAG bzw innerhalb von 24 Stunden werden kostenpflichtig verrechnet!

Bei Verspätungen verkürzt sich die Behandlungszeit. Auf die verkürzte Behandlungszeit kann ich keinen Rabatt geben. Mit der Bitte um Verständnis.