Klassische Massage
Ganzkörpermassage oder Teilkörpermassage
Euro 65,0060 Minuten
Rückenmassage
Euro 40,0030 Minuten
Fußreflex-Massage
Euro 60,0050 Minuten
Nacken-, Kopf-, Gesichtsmassage
Euro 50,0045 Minuten
Heilmassagen
Heilmassage nach ärztlicher Verordnung
Euro 40,00 / Euro 60,0030 Minuten / 50 Minuten
Lymphdrainage nach ärztlicher Verordnung
Euro 40,00 / Euro 60,0030 Minuten / 45 Minuten
Wellnessmassagen
Lomi Lomi Nui - Ganzkörpermassage
Euro 70,0060 Minuten Hawaiianische Tempelmassage mit viel Öl
Lomi Lomi Nui - Ganzkörpermassage
Euro 100,0090 Minuten Hawaiianische Tempelmassage mit viel Öl
Energetische Atlas Behandlung
Erwachsene
Euro 50,00Kinder/Jugendliche
Euro 30,00Babys und Kleinkinder
freiwillige SpendeHeilmassagen sind von der Umsatzsteuer befreit gemäß § 6 Abs. 1 Z 19 UstG 1994.
Kleinunternehmer gemäß §6 Abs. 1Z 27 UstG 1994
Mitglied der Wirtschaftskammer Salzburg als Gewerbliche Masseurin
Registrierte Heilmasseurin beim Gesundheitsamt Salzburg Land
Kostenrückerstattung
Hier erfahren Sie, wie Sie von Ihrem Krankenversicherungsträger oder Ihrer Zusatzversicherung Geld zurück erhalten können!
Als freiberufliche Heilmasseurin habe ich keinen Vertrag mit den Krankenkassen! Ich bin Wahltherapeutin, d.h. Sie erhalten einen geringen Kostenzuschuss aus dem Leistungskatalog von der Krankenkasse auf Ihr Konto rückvergütet.
Die Art der Behandlung muss auf der Verordnung explizit vermerkt werden und das diese einer Heilmasseurin durchgeführt wird – nach dem med. und Heilmasseurgesetz.
PT alleine verordnet bedeutet immer Physiotherapie und richtet sich ausschließlich an Physiotherapeuten!
Haben Sie eine Zusatzversicherung?
Einige Versicherungen bieten Zuzahlungen an.
Informieren Sie sich bei einem Ihren Versicherungsunternehmen oder bei Mehfachagentur, Firma S2-Finanzmanagement GmbH – Ansprechpartner, Johann Greisberger:
Kontaktdaten:
+43 664 2760442
staatl. geprüfter Vermögensberater und Versicherungsmakler
Absolvent des TOP -VA Zertifikats der Wirtschaftskammer Salzburg
Certified ESG Consultant (ETHICO)
geprüfter Edelmetallberater
Arbeitnehmerveranlagung (Jahresausgleich):
Sie können bei der Arbeitnehmerveranlagung Heilmassagen (mit Verordnung), egal ob von der Krankenkasse bewilligt oder nicht, als Heilbehandlung steuerlich geltend machen!
TERMINVERSÄUMNISSE und TERMINABSAGEN
am selben TAG bzw innerhalb von 24 Stunden werden kostenpflichtig verrechnet!
Bei Verspätungen verkürzt sich die Behandlungszeit. Auf die verkürzte Behandlungszeit kann ich keinen Rabatt geben. Mit der Bitte um Verständnis.